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Infos
Zweitwagen ohne Vorvertrag (SF 25 = 30%)
Einstufung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug.
Bedingung:
Das Erstfahrzeug wird ab dem 01.01. des Folgejahres auch bei diesem Versicherer versichert und es fahren nur die beiden Partner mit dem Zweitwagen.
Fahranfänger / Führerscheinneulinge (SF 2 = 85%)
Das Kind kann auf eigenen Namen in der Schadenfreiheitsklasse 2 = 85% beginnen.
Bedingung:
Ein Elternteil wechselt mit seinem Fahrzeug ab dem 1. Januar zu diesem Versicherer.
Einsparung: ca. 500,- EUR im Jahr
Getrennt lebende / geschiede Frauen (bis SF 10 = 40%)
Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes kann eine sofortige Einstufung bis zur Schadenfreiheitsklasse 10 = 40% erfolgen.
Bedingung:
Sie sind der einzige regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs, mindestens 23 Jahre alt und besitzen seit mindestens 3 Jahren den Führerschein
Thema dieser Seite: Sondertarife